
Kätzchen werden mehrmals entwurmt, mit einer Grundimmunisierung ( Impfung gegen Katzenseuche und Katzenschnupfen) versehen, stubenrein und sozialisiert, da im Haus in Gesellschaft von anderen Tieren und Menschen aufgewachsen, in der Regel im Alter von 12 Wochen abgegeben. Interessenten erhalten von mir regelmäßig Fotos von den Kleinen bis zur Abgabe.
Diese beiden hübschen Jungs wurden Ende Oktober 2011 erfolgreich an liebevolle Familien vermittelt.
Sollte Interesse an einer früheren Abholung bestehen, z.B. mit 9 oder 10 Wochen, so ist auch dies nach Absprache möglich, sofern das Kätzchen lt. Tierarzt gut entwickelt und gesund ist.
Gerne beantworte ich Ihre Fragen und Sie können einen Besichtigungs - Termin vereinbaren .
Wie geht es Ihnen eigentlich - ist auch Ihnen Ihr Wohnzimmer heilig und Ihrer Familie und guten Freunden vorbehalten ?
Die Angora-Kätzchen wachsen hier im Familienverbund im Wohnzimmer auf und können, wie oben erwähnt, auch nach Voranmeldung von Interessenten besichtigt werden. Jedoch ist mein Wohnzimmer weder öffentlicher Raum , noch ist es angebracht, gleichzeitig mit mehreren Personen unangemeldet hier zu erscheinen und obendrein noch ungefragt zu fotografieren - ich denke, dass auch Sie solches Verhalten, ginge es um Ihre Wohnung, ablehnen würden.
Kätzchen werden gegen Schutzvertrag - u. Gebühr abgegeben, um sicher zu stellen, dass es ihnen auch in Zukunft gut geht. Unsere Erfahrung hat leider gezeigt, dass dies offenbar nicht immer gewährleistet ist - wer ernsthafter Tierliebhaber ist, wird dies verstehen.Mehr dazu unter Tipp's für Haltung und Pflege.
Aussagen von angeblich ernsthaften Interessenten wie, wörtlich :"Hallo...also wir haben ein Haus und viel Platz und Zeit zum kuscheln...spielen und toben...Würden uns sehr freuen, wenn die kleine Süsse zu uns darf ;o ) "
"...wir uns in die kleine sehr verliebt haben und ihr ein super schönes Zuhause geben möchten.."
" Haben uns in Ihren Schatz sehr verguckt "
mögen SIE bitte vermeiden, da es vorkam, dass solche "Interessenten" trotz fester Reservierung plötzlich vom Erdboden verschwanden.
Bemerkungen zum Abgabealter von Kätzchen
Es ist schon erstaunlich, festzustellen, dass es zwischen einer Abgabe ab 12. Lebenswoche und der Frühkastration (zwischen 8. und 16. Lebenswoche), die nach der Verbreitung in Amerika seit 1996 auch in Deutschland propagiert und durchgeführt wird, ein signifikanter Zusammenhang besteht. So findet man vor 1996 keine Veröffentlichung im Internet die eine Abgabe von Kätzchen mit 12 Wochen und später angeben. Erst seit 1996 wird dieses Alter zunächst von Züchterseiten, viel später auch in Anzeigen angegeben. Vehemente Verfechter dieses Abgabe-Alters (entgegen der Meinung der Mehrheit der Tierärzte) sind in erster Linie Züchter, die dies jedoch nicht mit der Frühkastration, sondern mit durchweg unbelegten Äußerungen zur angeblichen Nicht-Sozialisierung oder Verhaltensstörungsanfälligkeit von jüngeren Kätzchen begründen.
Dann müssen wohl alle Kätzchen vor 1996 (und auch später), die, wie bisher üblich, mit 8, 9 oder 10 Wochen abgegeben wurden, unsozial und verhaltensgestört gewesen sein ?
Ein Abgabealter nach der 12 Woche widerspricht wissenschaftlichen Erkenntnissen, die bis dahin die Prägephase eines Kätzchens definieren. Danach wären also 12 Wochen bereits zu alt für einen Besitzerwechesel, zumal in diesem Zeitraum auch eine umstrittene angebliche 2. Impfung stattfinden sollte - viel Streß also für solch ein kleines Lebewesen - von einer Frühkastration, die Tierschutzrechtlich mit NICHTS zu begründen ist, ganz zu schweigen .
Da der vernünftige Grund fehlt, steht der Tierschutz einer Frühkastration entgegen :
§ 1 Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
Demzufolge wäre eine Kastration erst mit der Erlangung der Geschlechtsreife sowie eines nicht in Obhut und Aufsicht lebenden Tieres zu rechtfertigen.
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Auf Grund der aktuellen Diskussion zur Kastrationspflicht hier einige Auszüge zum Thema :
DER SPIEGEL 32/2010 09.08.2010
Kranke Streuner
Von Koch, Julia
....Hackbarths Domäne ist der wissenschaftliche Tierschutz; der Charme putziger Katzenkinder beeindruckt ihn weniger. Die Einsätze der Straßenkatzenfans sieht der Forscher denn auch kritisch. "Es ist unsinnig, durch Futterstellen künstliche Populationen am Leben zu halten", erklärt Hackbarth. "Diese Tiere sind von allen möglichen Krankheiten durchseucht, die Sie nie wieder rauskriegen; und sie müssen täglich ums Überleben kämpfen."...
...Für die erwachsenen, nicht mehr vermittelbaren Tiere schlägt Hackbarth daher eine radikale Lösung vor, die bei Katzenfans wenig Beifall finden dürfte: "Einschläfern."
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20.10.2010 Solinger Tageblatt.de Von Melissa Wienzek
"...Amtstierarzt Ernst-Otto Muhs sieht keine großen Chancen auf Erfolg, eine solche Verordnung
(Kastrationspflicht) einzuführen: „Der Städtetag hat mit einem juristischen Gutachten bereits vor einem Jahr festgestellt, dass es rechtlich nicht machbar ist, eine entsprechende ordnungsbehördliche Verordnung zu erlassen.“ Auch Stadtsprecher Lutz Peters erklärt: „Nach geltender Rechtsauffassung stellen freilaufende Katzen keine ,abstrakte Gefahr‘ für die öffentliche Sicherheit dar. Die Verordnungskeule zu schwingen, wäre also unverhältnismäßig und rechtswidrig.“ Zudem wäre das Ordnungsamt mit der Umsetzung überfordert. Es sei beispielsweise kaum möglich, streunende Katzen von Freigängern zu unterscheiden, die tagsüber auf der Rolle sind, aber ein festes Zuhause haben, in das sie abends zurückkehren. ..."
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WDR.de 19.12.2010 Kastrationspflicht für Freigängerkatzen, Autor Katinka Schröder
"...Juristisch unumstritten ist: Eine Katze ist kein Wild-, sondern ein Haustier. Ist ein Haustier keinem Menschen zuzuordnen, geht es in das Eigentum des Staates über. Die Kommune ist dafür zuständig, das Tier auf Kosten der Steuerzahler unterzubringen und gegebenenfalls kastrieren zu lassen....
...Anfang November forderte die SPD-Fraktion im Bundestag den Bundesgesetzgeber auf, „einen Regelungsvorschlag zur verpflichtenden Kennzeichnung, Registrierung und Kastration von Katzen mit Freilauf und frei lebenden Katzen vorzulegen“...."
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Regierungskoalition lehnt verpflichtende Kastration von Hauskatzen und Hilfsfond zur Entlastung finanziell prekärer Tierheime ab
ZERG®portal 01.12.2010 | 18:25 Uhr
Berlin: Der Forderung nach einer bundeseinheitlichen Verpflichtung, Katzen, die Zugang ins Freie haben und geschlechtsreif sind, kastrieren zu lassen, erteilten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz eine Absage. Die CDU/CSU verwies in dieser Frage auf die Zuständigkeit der Länder und auf die Wahrung der ”Verhältnismäßigkeit“, denn ”eine Pflicht würde einen ungeheuren bürokratischen Aufwand bedeuten.“
Die unkontrollierte Fortpflanzung freilebender Katzen führt nach Ansicht der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu unnötigem Tierleid, weil die Tiere unter tierschutzwidrigen Bedingungen leben und oft an infektiösen Krankheiten sterben würden. Die SPD-Fraktion hatte die Bundesregierung in einem Antrag (17/3653) aufgefordert, einen Regelungsvorschlag zur verpflichtenden Kennzeichnung, Registrierung und Kastration von freilaufenden und verwilderten Katzen vorzulegen. ”Das Thema ist brisant. Nach Schätzungen des Tierschutzbundes leben zwei Millionen Haustiere herrenlos“, hieß es aus der Begründung der Sozialdemokraten. Der unablässige Nachschub verwilderter Tiere führe zu höheren Kosten in Tierheimen und Kommunen. Die Grünen mahnten an, dass in Zukunft Verhältnisse zu befürchten sind, die sonst nur aus Südosteuropa bekannt seien.
Auch ein Antrag (17/3543) der Grünen, der mit ähnlicher Stoßrichtung zusätzlich einen Hilfsfonds zur Entlastung finanziell prekärer Tierheime forderte, fand keine Mehrheit.
Die CDU/CSU begründete die ablehnende Haltung damit, dass sie keine ”Allzuständigkeit des Staates“ sieht. Probleme mit verwilderten Tieren sollten ”vor Ort“ gelöst werden. Die "drastischen" Einschätzungen der Opposition wollte die Fraktion nicht teilen und sah auch keine existenziellen Probleme der Träger von Tierheimen. Die Fraktion wies darauf hin, dass die Bundesministerin für Landwirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz, Ilse Aigner (CSU), einen runden Tisch zu dem Thema angeboten habe. Schließlich sei vereinbart worden, dass eine Arbeitsgruppe eingesetzt werde. Die FDP-Fraktion sieht die Halter von Tieren in der Verantwortung: ”Es darf nicht alles auf die Gesellschaft abgeschoben werden.“ Zur Finanzierung des Tierschutzes auf lokaler Ebene schlug die Fraktion vor, dass zu überlegen sei, die Hundesteuer in eine Abgabe umzuwandeln und daraus die Ausgaben für Maßnahmen, die von den Kommunen ergriffen werden, zu bestreiten.
Die Linke kritisierte die rein ”formale Betrachtung“ des Problems durch die Koalitionsfraktionen als ”nicht nachvollziehbar“. Der Tierschutz habe Verfassungsrang und falle damit auch in die Zuständigkeit der Bundesregierung. Die Kommunen seien finanziell nicht in der Lage, der Aufgabe angemessen begegnen zu können. Viele Tierheime würden nur noch von ehrenamtlicher Arbeit zusammengehalten. Weiter kritisierte die Linksfraktion, dass sich für frei laufende Tiere kein Bürger zuständig fühlen müsse und das Thema deshalb eine Gemeinschaftsaufgabe bleibe.
Der Antrag der Grünen wurde mit den Stimmen der CDU/CSU und FDP bei Enthaltung der SPD und Die Linke abgelehnt. Der Antrag der SPD wurde mit den Stimmen der CDU/CSU gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen abgelehnt.
Quelle Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz:
« L I N K »
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Deutsche Juristische Gesellschaft
für Tierschutzrecht e.V.
c/o Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz
Waisenstraße 1
10179 Berlin
21.01.2011
Katzenkastration durch Gefahrenabwehrverordnung (Polizeiverordnung) grundsätzlich möglich
Die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) kommt in einer gutachterlichen Stellungnahme zu dem Ergebnis, dass ein Kastrationsgebot grundsätzlich durch kommunale Gefahrenabwehrverordnung eingeführt werden kann. Dies setzt nach Auffassung der DJGT jedoch voraus, dass die Gemeinden zuvor die tatsächlichen Gründe für das Leiden herrenloser Katzen in ihrem Gemeindegebiet sorgfältig ermitteln. Hierzu müssen die Gemeinden auf fachwissenschaftliche Stellungnahmen, Erkenntnisse fachkundiger Stellen oder aussagekräftige Statistiken zurückgreifen. Ergibt die gebotene Sachverhaltsermittlung, dass das Unterlassen der Kastration von Katzen, die sich in der Obhut des Menschen befinden, die maßgebliche Ursache für das Katzenleiden ist, so dürfen die Gemeinden eine Kastrationspflicht durch Gefahrenabwehrverordnung anordnen. Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit sind jedoch Ausnahmen von der Kastrationspflicht für solche Katzenhalter vorzusehen, die ein berechtigtes Interesse an der Fortpflanzung ihrer Katzen haben und die durch entsprechende Nachweise sicherstellen können, dass die Nachkommen den Anforderung des § 2 TierSchG entsprechend gehalten werden.
Aktualisiert Juli 2011


Sie möchten lieber nicht "die Katze im Sack" übernehmen ? Das ist eine weise Entscheidung. Denn Katze ist nicht gleích Katze, das wissen alle Katzenfreunde bestens, auch wenn manche nicht wissen, dass sie wissenschaftlich eigentlich ein überaus vielfältiger Bastard ist. Unsere Philosophie besteht nicht darin, im herkömmlichen Sinn eine neue leistungsfähige Rasse zu züchten , eine Erfindung des Menschen aus der Nutztierhaltung, was unweigerlich auch mit Inzucht oder Linienzucht zu tun hätte und leider auch negative Erscheinungen nach sich zöge. Hauptanliegen ist hier der Phänotyp der klassischen Angorakatze mit einem filzfreien Fell, so dass sie dieses selbst, wie ihre ursprünglichen Vorfahren, pflegen kann und die das mausen nicht verlernt hat .
Bei Katzen entwickelte sich der Zuchtgedanke u.a. in Zusammenhang mit der Fellproduktion, siehe Wissenswertes und einem Statussymbol für den Adel. Schönheit und Gesundheit spielten selbstverständlich eine Rolle, beides wurde jedoch auch schon sträflich in der sogn. Rassezucht, die erst ca. 100 Jahre alt ist, vernachlässigt, denkt man an Kuriositäten wie Perser (die aus der Angorakatze hervorgingen) ohne Nase oder nackte Katzen, die sich gegen diese "züchterischen " Eingriffe des Menschen nicht wehren können. Das auch die wilde , ohne menschlichen Einfluß bereits vorhandene Schönheit der Angorakatze Anfang des 20.Jh. litt , zeigt der aus ihr hervorgegangene Perser, der nun sehr grimmig dreinschaut, und statt sanft zu "miauen" nur gequälte Mäkellaute von sich gibt. Hier greift zu Recht der Tierschutz. Näheres unter Haltungs-Tipp's. Unser bisheriger Nachwuchs war gesund und vital, semi - sowie langhaarig. So können Sie bei Interesse an einem Schutzvertrag den passenden Hausgenossen ganz sorgfältig auswählen. Wir wünschen Ihnen ein gutes und angenehmes Zusammenleben mit Ihrem neuen, liebenswerten Kätzchen!
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Wärmstens empfehlen kann ich Ihnen, Ihren Kindern oder Enkeln dieses Märchen , Fabelhaft , hier ein Auszug : Also hört : Es war einmal eine Katze. Höchst feudal war ihr Stammbaum - sonder Tadel, ältester Angora - Adel. Sie besaß ein großes Haus, wie ein Prunkschloss sah es aus. Eines Abends mauzen, kratzen am Portal zwei kleine Katzen . . . Ich kenne es bereits aus meiner Kinderzeit |